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31.10.2018 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 17.10.2018 fand in Mannheim eine gemeinsame Veranstaltung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, weiterer Länderkammern, der Bundestierärztekammer sowie weiterer veterinärmedizinischer Institutionen und Verbände zum Thema "Alternativen zur chirurgischen Ferkelkastration" statt. Einen Kurzbericht mit Fotos finden Sie auf der Webseite der LTK Hessen. Als Fazit der Veranstaltung kann festgehalten werden: Die Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Frist zur Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration wäre tierschutz- und verfassungswidrig. Die betäubungslose Ferkelkastration kann durch die bekannten Alternativen (Immunokastration, Ebermast, Kastration unter Betäubung) ersetzt werden. Studien belegen, dass der Verbraucher bei entsprechender Kommunikation und Vermittlung der Situation kaum Vorbehalte gegen Fleisch von Schweinen hat, die mit einer der genannten Alternativen gehalten bzw. behandelt wurden. Erforderlich ist allerdings, dass die der Erzeugung nachgelagerten Produktionszweige "mitziehen". Der sogenannte 4. Weg (Kastration unter Lokalanästhesie) stellt keine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration dar und ist strikt abzulehnen! Mit freundlichen Grüßen |
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