27.06.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat sich mit Lebendtiertransporten in Drittländer befasst. Am 25.06.2018 nahmen fünf Sachverständige in einer Anhörung, der Anträge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen zugrunde lagen, dazu Stellung. Unter den Sachverständigen waren auch Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes beamteter Tierärzte, und Dr. Alexander Rabitsch, der vierzehn Jahre lang in Österreich Tiertransportkontrollen durchgeführt hat.

Die Grünen treten für ein Moratorium für Tiertransporte in außereuropäische Länder ein und dafür, dass beim Transport lebender Tiere in Nicht-EU-Staaten die EU-Verordnung Nr. 1 / 2005 zum Tiertransportrecht eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, sollen die Transporte nicht mehr stattfinden dürfen. Außerdem solle die Verordnung so geändert werden, dass die maximale Transportdauer bei inländischen Transporten auf vier Stunden und bei Transporten ins Ausland auf acht Stunden festgeschrieben wird.

Die Abgeordneten der FDP fordern die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Regelungen der EU-Verordnung Nr. 1 / 2005 zum Tiertransportrecht mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden, vor allem dann, wenn sich dieser außerhalb der EU befindet. Transporte lebender Tiere zu Zielen außerhalb der EU, die nicht die EU-Mindeststandards des Tierschutzes einhalten, müssten verhindert werden. Auf EU-Ebene müsse die Regierung darauf hinwirken, dass Kontrollen stattfinden. Notfalls müsse durchgesetzt werden, dass die Tiere transportfähig sind.

Weitere Informationen sowie Links zu den Anträgen:

https://www.bundestag.de/

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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