22.05.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für Tierarztpraxen. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Sie noch nichts unternommen haben oder die von Ihnen eingeleiteten Schritte überprüfen oder verbessern möchten:

1. Merkblätter und Musterformulare

Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) hat einige Musterformulare für die Umsetzung der DSGVO für Sie zusammengestellt. Sie finden sie auf der BTK-Homepage unter:
http://www.bundestieraerztekammer.de/dsgvo/

Bitte lesen Sie unbedingt auch den begleitenden Artikel dazu, der in der Juniausgabe des Deutschen Tierärzteblatts erscheinen wird, aber bereits jetzt unter demselben Link auf der BTK-Homepage zu finden ist.

2. E-Learning-Fortbildung: Datenschutz-Grundverordnung – was Tierarztpraxen beachten müssen

ATF, bpt und Vetion.de bieten eine Onlinefortbildung an. Weitere Details erhalten Sie unter:
https://www.vetion.de/myvetlearn/kurs/detailKurs/235/1/Datenschutz-Grundverordnung----Was-Tierarztpraxen-beachten-muessen/

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefax: 06127 9075-23
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