17.01.2017

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Veterinärmedizin werden Formen der Organotherapie (Zellulartherapie, Organextrakttherapie und Zytoplasmatische Therapie) angewendet.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben je ein Gutachten zur Anwendung von Frischzellen und Frischzellpräparaten sowie xenogenen Organextrakten beim Menschen veröffentlicht. In der Kurzfassung kommen beide Gutachten zu der Auffassung "dass die Injektion von Frischzellen und xenogenen Organextrakten, die nicht behördlich als Arzneimittel zugelassen sind, ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Gegenüber dem fehlenden, nicht erwiesenen Nutzen überwiegen die möglichen schädlichen Wirkungen deutlich (§ 25 Absatz 2 Nummer 5 Arzneimittelgesetz). Diese Arzneimittel sind deshalb als bedenklich im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz (AMG) anzusehen" (Kurzfassung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Gutachten).  

Zur Bewertung dieses Sachverhalts für die Tiermedizin liegen (noch) keine Informationen vor, jedoch möchten wir Ihnen diese Hinweise nicht vorenthalten.

Bundesministerium für Gesundheit: Kurzfassung der Gutachten des PEI und BfArM mit Links zu den Original-Gutachten

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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