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18.11.2014 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es folgende positive Informationen: Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) möchte "auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz aufmerksam machen, in dem die Deutsche Rentenversicherung Bund (...) das Vorliegen einer berufsbezogenen tierärztlichen Tätigkeit (...) anerkannt hat." Es ging um eine Kollegin, die im Bereich Verbraucherschutz, Fachgebiet Lebensmittelmikrobiologie, tätig ist und nach dieser Entscheidung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden kann. Mit freundlichen Grüßen |
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