Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.07.2014

Antibiotikaresistenzen vermeiden – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung

Vierte tierärztliche Fortbildung zum Arzneimittelrecht im RP

Auch in diesem Jahr haben sich kürzlich (16.7.) wieder über 120 praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte aus Südhessen im Regierungspräsidium Darmstadt (RP) über aktuelle arzneimittelrechtliche Fragestellungen der tierärztlichen Praxis informiert. Diese Fortbildungsveranstaltung wurde vom RP bereits zum vierten Mal gemeinsam mit der Landestierärztekammer Hessen angeboten.

Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland dürfen – im Gegensatz zu Humanmedizinern – in ihren Praxen eigene Hausapotheken betreiben. Sie können hierüber Arzneimittel im Großhandel einkaufen, diese anwenden und auch an Tierbesitzer abgeben. Dass hierbei die strengen arzneimittelrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, kontrolliert in Hessen die Tierarzneimittelüberwachung der drei Regierungspräsidien. Dem RP ist es angesichts der komplexen Rechtsmaterie als Überwachungsbehörde dabei wichtig, im ständigen Dialog mit der Tierärzteschaft zu bleiben. Die jährliche Informationsveranstaltung ist hierzu ein wichtiger Baustein.

"Antibiotikaresistenzen in der Tiermedizin" war das Kernthema an diesem Tag. Sowohl das RP als auch Dr. Ingo Stammberger, der Präsident der Hessischen Landestierärztekammer, waren sich dabei einig, dass der Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika zukünftig eine der bedeutendsten Herausforderungen für die menschliche und tierische Gesundheit sein wird. Wie Dr. Stammberger einleitend ausführte, wird sich die Wirksamkeit der Antibiotika angesichts der zunehmenden Resistenzen mehr und mehr zu einem zentralen Allgemeingut unserer Gesellschaft entwickeln. Hier seien nicht nur besondere Regelungen und Vorschriften sondern auch nachhaltige und gemeinsame Anstrengungen von Human- und Veterinärmedizin notwendig.  

Auch wenn die Tiermedizin alleine das Problem nicht lösen kann, ist doch die jüngste Novelle des Arzneimittelgesetzes nun ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Diese nun schrittweise in Kraft tretende Gesetzesänderung hat die Reduktion des Antibiotikaverbrauchs in der Tiermast zum Ziel. Künftig müssen Mastbetriebe ab einer gewissen Größe alle Antibiotikabehandlungen in eine behördliche Datenbank melden. Betriebe, deren Antibiotika-Verbrauch bestimmte Grenzwerte überschreitet, sind dann verpflichtet, Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes einzuleiten. Dabei wird vor allem auch der Hoftierarzt eine zentrale Rolle spielen, die auch mit neuen Herausforderungen für den Berufsstand verbunden sein wird. "Künftig wird dann eine zentrale Aufgabe des behandelten Tierarztes weniger die Arzneimittelversorgung als die fachkundige Beratung des Tierhalters zur Verminderung des Arzneimitteleinsatzes sein", so Dr. Thomas Reinle  vom RP. Mit der Gesetzesänderung erhalten aber auch die kommunalen Veterinärbehörden nun deutlich mehr Befugnisse. Tierhalter mit einem besonders hohen Antibiotikaverbrauch können künftig verpflichtet werden, beispielsweise Änderungen in der Haltung oder Fütterung der Tiere, der Besatzdichte oder der Stallhygiene vorzunehmen. Als letztes Mittel kann die Behörde sogar das zeitweilige Ruhen der Tierhaltung anordnen, wenn alle Anstrengungen zur Reduktion des Antibiotika-Verbrauches in einem Tierbestand zuvor gescheitert sind.

Der wiederholt hohe Zuspruch zur tierärztlichen Fortbildungsveranstaltung hat gezeigt, dass es immer wieder neue arzneimittelrechtliche Fragestellungen und aktuelle Themen aus der Tiergesundheit gibt und dass es sowohl für die Tierärzteschaft als auch für die Behörden zielführend ist, sich gemeinsam damit auseinanderzusetzen. Alle Beteiligten erklärten daher ihre Bereitschaft, diesen Dialog, der nicht nur der Tiergesundheit und dem Verbraucherschutz dient, sondern auch gesamtgesellschaftlich relevant ist, auch in der Zukunft fortzusetzen.

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