02.07.2014

Bekämpfung der BHV1; Allgemeinverfügung des HMUKLV zum Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und der BHV1-Verordnung im Gebiet des Landes Hessen


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Allgemeinverfügung zur BHV1-Bekämpfung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) wird in der Ausgabe 28/2014 des Staatsanzeigers am 7. Juli 2014 bekannt gemacht. Die angeordneten Maßnahmen beinhalten

1. ein Besamungsverbot ab dem 1. August 2014,
2. ein Impfverbot, eine Einstellungsanordnung und ein Verbot des Treibens von Rindern aus nicht BHV1-freien Beständen ab dem 1. Januar 2015,
3. eine Anordnung zur Entfernung der Reagenten bis spätestens 30. Juni 2015.

Zur näheren Erläuterung der genannten Maßnahmen wird auf die Begründung der Allgemeinverfügung verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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