03.03.2014

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundestierärztekammer mahnt vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) insbesondere bei Tierhaltern, Jägern und Transitreisenden erhöhte Wachsamkeit an. Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 28.02.2014

Achtung: Afrikanische Schweinepest!
Bundestierärztekammer mahnt Maßnahmen zur Biosicherheit an

Vor dem Hintergrund der sich von Litauen aus weiter Richtung Westen ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) mahnt die Bundestierärztekammer noch einmal erhöhte Wachsamkeit an.

"Es ist fünf vor Zwölf – die Situation ist ernster denn je. Anfang Februar wurde die Tierseuche bereits bei Wildschweinen in Polen festgestellt, nun müssen wir gemeinsam – Landwirte, Jäger und Tierärzte – alles dafür tun, dass die Seuche nicht bei uns ausbricht", erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Weil die heimischen Schweinebestände nicht durch eine Impfung gegen die Tierseuche geschützt werden können, würde ein Ausbruch in Deutschland katastrophale Folgen haben, denn im Seuchenfall müsste der gesamte jeweilige Bestand gekeult werden.

Die Bundestierärztekammer mahnt darum insbesondere bei Tierhaltern und Jägern Maßnahmen zur Biosicherheit an:

Jäger
- Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten, dies dem Veterinäramt mitteilen und für eine sichere Verwahrung des Tierkörpers sorgen.
- Bekleidung und Gegenstände, die Schweiß (Blut)-Kontakt hatten (Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke) gründlich reinigen und desinfizieren.
- Der Jagdtourismus in Litauen und Polen ist beliebt, darum Achtung: Trophäen und Schwarzwildprodukte stellen ein erhebliches Risiko dar; die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind unbedingt zu beachten!

Schweinehalter, die selber jagen, sollten Folgendes beachten
- Betrieb nie mit Jagdbekleidung betreten.
- Jagdhund vom Schweinestall fernhalten.
- Schwarzwild niemals auf dem Betriebsgelände aufbrechen.
- Wild anderer Jäger sollte nicht in der eigenen Wildkammer lagern!

Landwirte
- Konsequente Hygienemaßnahmen im Betrieb und strikte Einhaltung aller Vorgaben gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung (Kleidungswechsel, Schuhdesinfektion, Reinigung- und Desinfektion u. a. Seuchenschutzmaßnahmen).
- Zugangsbeschränkungen für Personen.
- Schädlings- und Schadnager-Bekämpfung.
- Keine Speise- und Küchenabfälle an Haus- oder Wildschweine verfüttern.
- Tote Tiere nur außerhalb Betriebsgeländes abholen lassen.
- Besondere Vorsicht beim Aufbrechen, Zerlegen und Entsorgung von Schlachtabfällen.
- Fieberhafte Erkrankung der Schweine: Umgehende Abklärung durch den Tierarzt erforderlich.
- Gut gesicherte Zäune, das gilt besonders für Freilandhaltungen.
- Futter und Einstreu für Wildschweine unzugänglich lagern!

Transitreisende/Fernfahrer
- Das Virus überlebt auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräucherten Fleisch und Wurstwaren – es ist darum verboten, Fleisch, Fleischerzeugnisse und Milch nach Deutschland einzuführen.
- Essensreste auf Autobahnraststätten, Parkplätzen oder Autohöfen stets in fest verschlossene Müllbehälter entsorgen.

Info
Die Afrikanische Schweinepest wurde 2007 aus Georgien nach Armenien, Aserbaidschan und schließlich in die Russische Förderation eingeschleppt. Von da aus breitete sie sich immer mehr in benachbarte Länder aus. Verbreitet wird die Seuche auf verschiedenen Wegen: Durch direkten Tierkontakt sowie indirekt über die Transportfahrzeuge von Mast- und Schlachtschweinen, durch eingeführte Fleisch und Wurstwaren oder durch weggeworfene Speiseabfälle, die von Wildschweinen gefressen werden. Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, hält es sich in gekühltem Fleisch mehrere Wochen und in gefrorenem Fleisch sogar jahrzehntelang. Die für Haus- und Wildschweine tödliche Virusinfektion stellt für Menschen keine Gefahr dar.

Wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auch beim Bundeslandwirtschaftsministerium unter www.bmel.de/asp oder auf der Website des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) www.fli.bund.de.

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Landestierärztekammer Hessen
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65527 Niedernhausen

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