26.09.2013

Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 24.09.2013

Die tödliche Seuche ist noch nicht ausgerottet ...

BTK erinnert an den Welttollwuttag am 28. September

Seit 2008 gilt Deutschland als tollwutfrei – zumindest was die klassische Tollwut anbelangt, für die der Fuchs in Europa der wichtigste Überträger ist.

Anlässlich des Welttollwuttages warnt die Bundestierärztekammer (BTK) aber dringend davor, Hunde aus Urlaubsländern wie der Türkei, Serbien, Nordafrika oder Thailand mitzubringen, denn dort ist die anzeigenpflichtige Tierseuche noch immer verbreitet. Erst im August wurde im Landkreis Bamberg bei einem aus Marokko eingeführten jungen Hund die Tollwut festgestellt. Deshalb sollten sich Individual- oder Rucksackreisende in afrikanische, asiatische oder südamerikanische Länder vorbeugend gegen Tollwut impfen lassen.

Auch muss die vorbeugende Impfung von Hunden und Katzen bei Urlaubsreisen beachtet werden. Ob im Inland eine Impfung erforderlich ist, sollte mit dem Tierarzt besprochen werden. Die Seuche kann jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden und im Verdachtsfall muss ein ungeimpftes Tier getötet werden.

Nicht ausgerottet ist in Deutschland die Fledermaus-Tollwut. Eine Impfung wirkt auch gegen diese Seuche, von denen jährlich wenige Fälle angezeigt werden. "Es gibt diesbezüglich keinen Grund zur Panik. Fledermäuse sind nachtaktiv, völlig harmlos und äußerst menschenscheu, darum ist es sehr unwahrscheinlich, von einer tollwütigen Fledermaus gebissen zu werden", erklärt Prof. Dr. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Im Herbst zeigen einige Arten allerdings ein sogenanntes Invasions-Verhalten, das dem Erkunden möglicher Winterquartiere dient. Besonders die streichholzschachtelgroße Zwergfledermaus zieht es in Gebäude. Dort verkriechen sich die Tiere hinter Bildern, Vorhängen oder in Bodenvasen. Verlassen die ungebetenen Gäste die Wohnung nicht gleich wieder (meist in der Nacht, wenn das Fenster geöffnet und das Licht ausgeschaltet wird), hilft ein Anruf bei der kommunalen Naturschutzbehörde, beim Naturschutzbund oder im Veterinäramt. Dort existiert in der Regel eine Liste von Experten, die beraten oder die streng geschützten Tiere fachgerecht ins Freie befördern.

Auf keinen Fall darf eine Fledermaus aber mit bloßen Händen angefasst werden! Mantel: "Wer einem verletzten oder flugunfähigen Tier helfen will, sollte es mit festen Leder-, Arbeits- oder Gartenhandschuhe aufnehmen oder vorsichtig in ein dickes (Hand)Tuch wickeln und dann in eine verschließbare Pappschachtel setzen. Es empfiehlt sich, den Deckel mit einem Gummiband oder Klebestreifen zu fixieren, damit die Fledermaus ihn nicht abheben kann."

Sollte es trotzdem passieren, dass man von einer Fledermaus gebissen oder gekratzt wird, ist es wichtig, die Wunde umgehend mit Wasser und Seife zu reinigen und sofort einen Arzt aufzusuchen. "Eine unbehandelte Ansteckung verläuft für den Menschen tödlich. Die einzige lebensrettende Maßnahme nach einem tollwutverdächtigen Tierkontakt ist darum eine sofortige Impfung", erklärt der Tierarzt.

Pressemeldung als pdf-Datei

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