06.02.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der unten stehenden Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen
 


Tiergesundheit: Tierverkehr, Kennzeichnung von Equiden
Hier: Für die Kennzeichnung von Equiden genehmigte Transponder

Gemäß Artikel 17 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 kann ein Equidenpass nur ausgestellt werden, wenn der Equide korrekt mit einem genehmigten Transponder gekennzeichnet wurde.

Genehmigte Transponder müssen neben technischen Spezifikationen auch die Vorgaben nach § 44 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung erfüllen.

Die Transpondernummer für einen in Deutschland geborenen Equiden ist eine 15-stellige Nummer mit folgender Reihenfolge:

- drei Ziffern “276” (für DEU – nach ISO-Norm 3166)
- zwei Ziffern “02” als Tierartenkenncode für “Einhufer”
- zehn Ziffern für die individuelle Nummer des jeweils zu kennzeichnenden Einhufers

Die Transponder können ausschließlich von dem Tierhalter/der Tierhalterin beim jeweiligen Zuchtverband, dem Hessischen Verband für Leistung und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) oder dem Pferdesportverband Hessen e.V. (Dillenburg) bestellt werden. Transponder für Esel können über den Deutschen Zuchtverband für Esel e.V. bezogen werden.

Da die für Hunde und Katzen erhältlichen Transponder nicht die Vorgaben der zuvor genannten Verordnungen erfüllen, müssen Equiden, die mit einem nicht für die Kennzeichnung von Equiden genehmigten Transponder (z.B. einem Transponder für Hunde, Katzen etc.) gekennzeichnet sind, mit einem zweiten, für die Kennzeichnung von Equiden genehmigten Transponder, gekennzeichnet werden. In den Fällen, dass einem Equiden, beispielsweise nach einer fehlerhaften Kennzeichnung, ein zweiter Transponder appliziert werden musste, wird dies im Equidenpass im Abschnitt I Teil C entsprechend eingetragen.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Referat V4
"Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste"
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

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Landestierärztekammer Hessen
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