22.10.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Veterinärmedizinische Fakultätentag (VMFT - Zusammenschluss der veterinärmedizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten in Deutschland, Österreich und der Schweiz) ist mit der Bitte an die LTK Hessen herangetreten, ihren Kammerangehörigen Informationen über das VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten und eine Service-Plattform für extramurale Praktika weiterzuleiten.

Annähernd ein Viertel der veterinärmedizinischen Ausbildungsstunden entfällt auf die extramuralen Praktika. Den veterinärmedizinischen Ausbildungsstätten ist sehr daran gelegen, dass diese Praktika nach Standards und mit einer Qualitätssicherung durchgeführt werden. Dazu wurden die formalen Elemente (Praktikumsvereinbarung und Evaluationsfragen) weitestgehend harmonisiert und geeignete Fortbildungsangebote mit niederschwelligem Zugang und ATF-Anerkennung initiiert. Diese Dokumente/Angebote stehen Ihnen in einem eigens hierfür konzipierten Online-Portal zur Verfügung: dem VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Sehen Sie dazu auch das Schreiben des Vorsitzenden des VMFT, Prof. Dr. Jürgen Zentek.

Der LTK Hessen kommt dem Wunsch des VMFT mit diesem Newsletter nach und legt Wert auf die Feststellung folgender Punkte:

► Es handelt sich um eine Information des VMFT sowie um ein Angebot für Kolleginnen und Kollegen, die Studierenden Praktika anbieten.
► Die LTK Hessen steht einem Qualitätsmanagement und auch speziell einer didaktischen Fortbildung sehr positiv gegenüber, ist sich aber auch bewusst, dass dies in Praxen und Kliniken teilweise schon etabliert ist.
► Es besteht nach TAppV keine rechtliche Verpflichtung dazu. Die Anerkennung von Praktika ist nicht davon abhängig, ob die Praktikumstierärztin / der Praktkumstierarzt das Angebot des VMFT-Service-Center annimmt.
► Nach TAppV muss nur die Bescheinigung nach Anlage 11 von Praxis- oder Kliniksinhaber:in ausgefüllt und unterschrieben werden
► Bitte lehnen Sie keine Praktikantin, keinen Praktikanten durch diesen Wunsch des Fakultätentages und der EAEVE (akkreditierende Institution - European Association of Establishments for Veterinary Education) ab, Praktikantinnen und Praktikanten müssen selbst entscheiden, wo sie nach einem Praktkum fragen. Die Hochschule hat kein Recht, ein Praktikum nicht anzuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de