01.11.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend. Dies trifft auch die Tierarztpraxen und Kliniken.

Die Tierärztekammer Nordrhein hat zum Thema "E-Rechnung in der Tierarztpraxis" auf ihrer Homepage einen informativen "Frage-und-Antworten-Katalog" zur Verfügung gestellt:

https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/e-rechnung-in-der-tierarztpraxis-fragen-und-antworten/

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen unbedingt an Ihre/n Steuerberater/in und nicht an die LTK Hessen. Wir möchten Sie mit dieser E-Mail nur über die bevorstehende Änderung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
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