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21.02.2023 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bundestierärztekammer (BTK) hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der LAV (Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) Erläuterungen und Auslegungshinweise zum Tierarzneimittelrecht erarbeitet. Sie dienen der besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des seit dem 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrechts. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext. Die Auslegungshinweise sind auch auf den Webseiten der Bundestierärztekammer und der LTK Hessen verfügbar. Mit freundlichen Grüßen |
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