16.08.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat teilt mit, dass auch in Bayern erstmals die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde. Daher besitzt ab sofort kein Bundesland mehr den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1- 24).

Innerhalb Deutschlands müssen bezüglich der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen keine Vorgaben mehr berücksichtigt werden. Tiere mit Krankheitssymptomen dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

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sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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