14.02.2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der folgenden Informationen des Referats "Tiergesundheitsdienste, Tierseuchenbekämpfung und Tierarzneimittel“ des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen
 


Blauzungenkrankheit: Informationen zur Impfung

Hier finden Sie das Merkblatt "Informationen zum aktuellen BTV3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV3-Infektion" des BMEL. Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Tierhalterinnen und Tierhalter und auch Tierärztinnen und Tierärzte mit der dringenden Empfehlung, die von ihnen gehaltenen oder betreuten für das Blauzungenvirus Serotyp 3 empfänglichen Tiere zu impfen.

Vor dem Hintergrund der bald beginnenden Gnitzensaison und dem dadurch zu erwartenden Wiederaufleben des BTV3-Infektionsgeschehens in Deutschland ist hierbei dringende Eile geboten, um rechtzeitig eine Immunisierung der Tiere mit den derzeit in der Anwendung gestatteten verschiedenen BTV3-Impfstoffen zu erreichen.

Das Merkblatt sowie weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auch unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html

Außerdem finden Sie hier die Veröffentlichung des FLI zu den serologischen Untersuchungen der 3 gestatteten Impfstoffe, ebenso wie die letzte Empfehlung der StIKoVet zu BTV3 vom 10.09.2024.

Man geht davon aus, dass die Impfstoffe Bluevac-3 und Syvazul im Februar zentral von der KOM zugelassen werden. Damit würden dann für die Impfung von Rindern und Schafen gegen BTV3 zentralisiert zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Der Impfstoff Bultavo-3 von Boehringer-Ingelheim dagegen durchläuft ein dezentrales Zulassungsverfahren mit Tschechien als Referenzmitgliedsland. Auch dieses Verfahren verläuft mit einem verkürzten Zeitplan, aber es ist nicht bekannt wann die Zulassung erteilt werden wird. Alle diese Zulassungen laufen unter außergewöhnlichen Umständen. Solche Notfallzulassungen gelten für 1 Jahr.

Für keinen der aktuell gestatteten Impfstoffe gibt es Daten über die Dauer des Immunitätszeitraums. Daher werden die Anforderungen an eine Verbringung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 auch nach der Zulassung der gestatteten Impfstoffe nicht erfüllt. Das bedeutet, dass auch Tiere, die mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft werden, nicht innergemeinschaftlich verbracht werden dürfen.

Grundimmunisierung von Schafen:
Das NRL empfiehlt nach wie vor die zweimalige Impfung von Schafen, weil so vermutlich eine stabilere Immunität als nur mit einer Impfung erreicht wird. Eine Impfung schützt vor Todesfällen, die zweite Impfung verhindert möglicherweise auch eine Virämie. Wenn der Hersteller in der Packungsbeilage jedoch nur eine Impfung angibt und zwei Impfungen verabreicht werden, besteht wahrscheinlich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Impfstoffhersteller.

Grundimmunisierung von Jungtieren:
In der Packungsbeilage von Bultavo-3 ist unter dem Punkt besondere Warnhinweise aufgeführt, dass sich hohe maternale Antikörperspiegel negativ auf die Antikörperentwicklung auswirken, was den Spiegel der Antikörper nach der Impfung beeinflussen könnte. Die maternalen Antikörper verschwinden in der Regel innerhalb der ersten drei Lebensmonate bei Lämmern und innerhalb der ersten 2,5 Lebensmonate bei Rindern. Das bedeutet, dass naive Kälber/Lämmer, deren Mütter weder geimpft noch infiziert waren, entsprechend der Packungsbeilage bereits nach 1 Monat geimpft werden können. Tiere von nicht naiven Muttertieren sollten aber erst 2,5 bzw. 3 Monate nach der Geburt geimpft werden, um die maternalen Antikörper abklingen zu lassen.

Wiederholungsimpfung zum Schutz vor Krankheiten unabhängig von der Voraussetzung für eine Verbringung
Bei allen drei Impfstoffen gibt es keine Angaben zur Dauer der Immunität. Für BTV8 Impfstoffe ist in den Packungsbeilagen in der Regel eine jährliche Wiederholungsimpfung angegeben. Aus Untersuchungen ist aber bekannt, dass die Antikörperspiegel auch länger anhalten. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die BTV-3 Impfstoffe anders verhalten. Allerdings wird auf jeden Fall nach der Grundimmunisierung eine Wiederholungsimpfung im Folgejahr empfohlen, die möglichst vor der Gnitzensaison durchgeführt werden sollte, damit die Spiegel der neutralisierenden Antikörper dann besonders hoch sind.

BTV12:
In den Niederlanden wurden 5.500 Proben untersucht, davon waren 15 Proben positiv. Das Virus wurde isoliert und Gespräche mit Impfstoffherstellern haben stattgefunden.

Es besteht Hoffnung, dass sich das Geschehen ähnlich wie BTV6 im Jahr 2008 nicht weiter ausbreitet. Eine explosionsartige Ausbreitung wie bei BTV3 wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht erwartet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Pharmahersteller einen Impfstoff gegen BTV12 zur Zulassung anmelden werden.
 

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Referat V 4A
"Tiergesundheitsdienste, Tierseuchenbekämpfung und Tierarzneimittel"
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

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