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14.02.2025 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Beachtung der folgenden Informationen des Referats "Tiergesundheitsdienste, Tierseuchenbekämpfung und Tierarzneimittel“ des Hessischen Landwirtschaftsministeriums. Mit freundlichen Grüßen Blauzungenkrankheit: Informationen zur ImpfungHier finden Sie das Merkblatt "Informationen zum aktuellen BTV3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV3-Infektion" des BMEL. Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Tierhalterinnen und Tierhalter und auch Tierärztinnen und Tierärzte mit der dringenden Empfehlung, die von ihnen gehaltenen oder betreuten für das Blauzungenvirus Serotyp 3 empfänglichen Tiere zu impfen. Vor dem Hintergrund der bald beginnenden Gnitzensaison und dem dadurch zu erwartenden Wiederaufleben des BTV3-Infektionsgeschehens in Deutschland ist hierbei dringende Eile geboten, um rechtzeitig eine Immunisierung der Tiere mit den derzeit in der Anwendung gestatteten verschiedenen BTV3-Impfstoffen zu erreichen. Das Merkblatt sowie weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auch unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden: Außerdem finden Sie hier die Veröffentlichung des FLI zu den serologischen Untersuchungen der 3 gestatteten Impfstoffe, ebenso wie die letzte Empfehlung der StIKoVet zu BTV3 vom 10.09.2024. Man geht davon aus, dass die Impfstoffe Bluevac-3 und Syvazul im Februar zentral von der KOM zugelassen werden. Damit würden dann für die Impfung von Rindern und Schafen gegen BTV3 zentralisiert zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen. Der Impfstoff Bultavo-3 von Boehringer-Ingelheim dagegen durchläuft ein dezentrales Zulassungsverfahren mit Tschechien als Referenzmitgliedsland. Auch dieses Verfahren verläuft mit einem verkürzten Zeitplan, aber es ist nicht bekannt wann die Zulassung erteilt werden wird. Alle diese Zulassungen laufen unter außergewöhnlichen Umständen. Solche Notfallzulassungen gelten für 1 Jahr. Für keinen der aktuell gestatteten Impfstoffe gibt es Daten über die Dauer des Immunitätszeitraums. Daher werden die Anforderungen an eine Verbringung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 auch nach der Zulassung der gestatteten Impfstoffe nicht erfüllt. Das bedeutet, dass auch Tiere, die mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft werden, nicht innergemeinschaftlich verbracht werden dürfen. Grundimmunisierung von Schafen: Grundimmunisierung von Jungtieren: Wiederholungsimpfung zum Schutz vor Krankheiten unabhängig von der Voraussetzung für eine Verbringung BTV12: Es besteht Hoffnung, dass sich das Geschehen ähnlich wie BTV6 im Jahr 2008 nicht weiter ausbreitet. Eine explosionsartige Ausbreitung wie bei BTV3 wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht erwartet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Pharmahersteller einen Impfstoff gegen BTV12 zur Zulassung anmelden werden. Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat |
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