31.10.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet um Beachtung der unten stehenden Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen
 


Blauzungenkrankheit - aktuelle Informationen

Am 12. Oktober 2023 bestätigte das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit am Friedrich-Loeffler-Institut den ersten Nachweis einer Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV3) in Deutschland bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen im Landkreis Kleve. Am 25. Oktober 2023 wurde ein weiterer Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei einem Schaf im Landkreis Kleve amtlich festgestellt. Am selben Tag bestätigte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut den ersten Nachweis einer Infektion mit BTV3 bei einem Schaf in Niedersachsen. Betroffen ist eine Schafhaltung mit insgesamt 35 Tieren im niedersächsischen Landkreis Ammerland. Ein weiterer Ausbruch bei einem Schaf in Niedersachsen wurde am 27. Oktober 2023 in der Gemeinde Bad Bentheim amtlich festgestellt. Aufgrund der Ausbrüche werden die Voraussetzungen für den Status "seuchenfrei" in Bezug auf Infektionen mit BTV im gesamten Landesgebiet Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen nicht mehr erfüllt.

Daher dürfen zur Zeit keine Zucht- und Nutztiere empfänglicher Arten aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen nach Hessen verbracht werden, auch nicht zur Behandlung in den Tierkliniken der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Bitte beachten Sie außerdem, dass Tiere empfänglicher Arten, die aus Herkunftsbetrieben in Hessen nach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gebracht werden, zum aktuellen Zeitpunkt nicht wieder zurück nach Hessen oder in andere seuchenfreie Gebiete in Deutschland gebracht werden dürfen.

Sofern die tierärztliche Behandlung von Tieren BT-empfänglicher Arten in einer Tierklinik erforderlich ist, müssen entsprechende Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Bremen oder Niedersachsen angefahren werden. Im Falle, dass die Behandlung in einer universitären Einrichtung erforderlich ist, stehen die Kliniken der Tierärztlichen Hochschule in Hannover zur Verfügung.

Eine Überweisung von Tieren BT-empfänglicher Arten aus Betrieben in Hessen sollte dagegen an Kliniken in ebenfalls seuchenfreien Gebieten erfolgen.  

Da gegen den aktuell zirkulierenden Virustyp BTV3 kein Impfstoff zur Verfügung steht, kann aktuell nur empfohlen werden, die Tiere BT-empfänglicher Arten so gut wie möglich vor den virusübertragenden Gnitzen zu schützen.

Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hindeuten können, ist unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu kontaktieren. Die klinischen Symptome ähneln den Symptomen, die aus der Vergangenheit von Ausbrüchen des BTV Serotyps 8 bekannt sind (hohes Fieber bis 42° C, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge). Auch Todesfälle wurden berichtet. Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein.

Auch die Niederlande und Belgien haben den Status "seuchenfrei in Bezug auf BTV" verloren. Nachdem in den Niederlanden am 05.09.2023 die ersten Fälle von Infektionen mit BTV3 in vier Schafhaltungen nachgewiesen wurden, haben sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Mittlerweile wurden von den niederländischen Behörden 2202 Ausbrüche festgestellt. Am 9.10.2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) nahe der niederländischen Grenze festgestellt.
 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat V 4
"Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste"
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

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