26.06.2023

Neue Regelung für die Heimtier-Einreise aus der Ukraine ab 17. Juni

Geflüchtete aus der Ukraine, die Hunde, Katzen oder Frettchen mit nach Deutschland bringen, müssen geänderte Bestimmungen beachten: Der Bund hat die erleichterte Regelung zur Einreise mit Heimtieren aufgehoben, die kurz nach Beginn des Krieges in Kraft getreten war. Seit dem 17. Juni gelten die üblichen Bestimmungen für die Einreise mit einem Heimtier aus einem Land, das nicht zur EU gehört und nicht als frei von Tollwut gilt.

Die Tiere benötigen grundsätzlich eine Kennzeichnung per Mikrochip sowie einen Ausweis, der die Impfung gegen Tollwut und einen ausreichenden Antikörper-Nachweis dokumentiert. Welpen dürfen frühestens im Alter von sieben Monaten in die EU eingeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf nach Deutschland gebracht werden. Dazu sind weitere Bestimmungen zu beachten. Eine vollständige Übersicht gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier.

Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut
Ziel der Regelungen ist der Schutz vor einer Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Tollwut ist eine immer tödlich verlaufende Krankheit, die in der Ukraine noch immer vorkommt, während Deutschland als frei davon gilt. Ungeimpfte Hunde und Katzen können sich infizieren. Die Übertragung erfolgt oft durch Bissverletzungen. Infizierte Tiere können die Krankheit schon etwa zwei Wochen vor dem Auftreten von Symptomen weiterverbreiten. Auch Menschen können durch infizierte Tiere angesteckt werden und tödlich erkranken.

Der Bund hatte ab März 2022 erleichterte Einreiseregelungen für Menschen mit Heimtieren aus der Ukraine ermöglicht. Diese mussten sich allerdings bei den Veterinärämtern vor Ort melden, um den Tollwutstatus der Tiere im Einzelfall prüfen zu lassen. Beim Veterinäramt des Landkreises Gießen gingen seither mehr als 120 Meldungen zur Überprüfung ein. Nach Abstimmungen zwischen ukrainischen Behörden und der EU gelten nun wieder die üblichen Einreiseregelungen.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Gießen vom 16.06.2023

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