27.07.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der unten stehenden Informationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen



Abgangsmeldung Schweine, Schafe und Ziegen ab 01.08.2023 im HI-Tier

Mit Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 müssen Unternehmer, die u.a. Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, neben Informationen über Verbringungen von Tieren in den Betrieb auch Informationen über Verbringungen von Tieren aus dem Betrieb im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere melden (HI-Tier). Unternehmer sind alle Personen, die für Tiere oder Erzeugnisse verantwortlich sind, auch wenn dies nur für einen begrenzten Zeitraum zutrifft. Ausgenommen sind nur Heimtierhalter/innen und Tierärzte/innen. Neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen sind daher auch Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen erforderlich. Da dies in HI-Tier bisher jedoch nicht möglich war, mussten Verbringungen von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem Betrieb in den betriebseigenen Bestandsregistern dokumentiert werden. Aufgrund der erweiterten Meldeverpflichtung wurden die bestehenden Datenbanken angepasst, damit der Unternehmer seiner Meldepflicht für Verbringungen aus dem Betrieb für die genannten Tierarten auch in elektronischer Form nachkommen kann.

Die Freischaltung der Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen im HI-Tier ist für den 01.08.2023 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmer, die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, neben den bisherigen Meldungen, auch die Verbringung von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem jeweiligen Betrieb innerhalb von 7 Tagen an die HI-Tier- Datenbank melden. Neben Tierhalterinnen und Tierhaltern sind auch Viehhandelsunternehmen, Sammelstellen und bei Schweinen auch Transportunternehmen zur fristgerechten Abgangsmeldung in HI-Tier verpflichtet. Die Abgangsmeldung erfolgt unter der Maske "Tierbewegungen". Dabei ist zu beachten, dass sich die Eingabemöglichkeit der Zugangs- und neu der Abgangsmeldung ab 01.08.2023 in einer Maske befindet. Beim Öffnen der Maske Tierbewegungen kommt man zur Maske "Bewegungen (Einzelmeldung)" und es sind folgende Eingabefelder zu finden und entsprechend auszufüllen.

- Nummer des Betriebs: Hier ist die Betriebsnummer des eigenen Betriebes gemeint.
- Bewegungsart:    o Zugang oder
                            o Abgang auswählen.
- Bewegungsdatum: Datum des Zugangs oder Abgangs der Tiere eingeben.
- Laufende Nummer: Die laufende Nummer ist kein Eingabefeld, sondern wird automatisch vom System eingetragen. Sie ist nur relevant, wenn mehrere Tierbewegungen von den gleichen Betrieben an einem Tag eingegeben werden sollen.
-  anderer Betrieb: Wenn als Bewegungsart Zugang ausgewählt wurde, ist hier die Betriebsnummer des Betriebs einzutragen, aus dem die Tiere stammen. Wurde als Bewegungsart Abgang ausgewählt, muss die Betriebsnummer des aufnehmenden Betriebs eingetragen werden.
- ggf. 2. Datum: Dieses Feld kann leer bleiben, hier ist das korrespondierende Datum anzugeben
- Anzahl der Tiere
- Staatenkenner: Dies ist nur anzugeben, wenn der Herkunfts- oder Bestimmungsbetrieb (anderer Betrieb) außerhalb Deutschlands liegt.

Die Verendung /Tötung ist weiterhin nicht in HI-Tier zu melden. In der Bewegungsart Abgang werden nur die Verbringungen von lebenden Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem Betrieb erfasst. Das Datum des Todes muss aber in dem betriebseigenen Bestandsregister eingetragen werden.

Der Hessische Verband für Leistung und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) gibt bei Fragen und Problemen der Tierhalterin/dem Tierhalter gerne Hilfestellung.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat V 4
Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste, Veterinärangelegenheiten im internationalen  Reiseverkehr
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.:     0611 / 815 1453
FAX:    0611/3 27 18 14 99
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Landestierärztekammer Hessen
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