29.07.2020 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html Gefördert werden die anfallenden Fixkosten in Form als Billigkeitsleistung. Angerechnet wird eine evtl. empfangene Corona-Hilfe der vormaligen Förderprogramme, deren Höhe aber in begründeten Einzelfällen überschritten werden kann. Nicht förderfähig ist wieder der Unternehmerlohn. Mit freundlichen Grüßen |
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