08.01.2015 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir möchten daran erinnern, dass ab 29. Dezember 2014 die neue Heimtierverordnung (VO (EU) Nr. 576/2013) anzuwenden ist. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) weist darauf hin, dass die Ermächtigung der Tierärztinnen und Tierärzte auf der Grundlage der bisherigen Allgemeinverfügung auch über den 29. Dezember 2014 hinaus fortbesteht. Sie dient ebenfalls als Ermächtigungsnachweis zum Bezug der neuen Heimtierausweise. |
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