31.03.2014 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Beachtung folgender Informationen der Bundestierärztekammer zu den neuen Heimtierausweisen. Neue Heimtierausweise!Ab 29. Dezember 2014 gelten neue Bestimmungen. Ausweise, die bis zu diesem Datum ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit. Es gibt keine Hinweise, dass die derzeit geltenden Ausweise auch im nächsten Jahr noch verwendet werden dürfen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Bedarf für dieses Jahr zu schätzen und möglichst nicht zu viele Heimtierausweise zu bestellen. Die Änderungen gehen aus europäischen Verordnungen hervor. Diese sind im Internet zu finden: - 577/2013/EU: - Berichtigung 577/2013/EU: Die Berichtigung der EU-Verordnung 577/2013 korrigiert lediglich redaktionelle Fehler. Die neuen Heimtierausweise enthalten neben einer Laminierung kleine Veränderungen, auf die man sich zu gegebener Zeit einstellen muss, so muss z. B. das Datum vollständig mit vierstelliger Jahreszahl eingetragen werden. Die Tätowierungsstelle ist ggf. anzugeben. Das Datum der Ablesung der Kennzeichnung wird als Alternative zum Kennzeichnungsdatum offiziell anerkannt. Die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes (mit E-Mail-Adresse!) sind einzutragen. Bei Tollwut-Erstimpfung (oder nach Ablauf der Gültigkeit von Wiederholungsimpfungen) ist einzutragen, ab wann die Impfung gültig ist. Die Angaben zum Besitzer sind von diesem zu unterschreiben. Hier die nicht vollständige kurze Zusammenfassung der neuen Vorschriften: - Die geltenden Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen bleiben weitgehend erhalten. Die Beschränkung auf die Mitnahme von 5 Tieren im nicht gewerblichen Reiseverkehr wird für Sportveranstaltungen, Wettbewerbe, Ausstellungen und Trainingsveranstaltungen (z. B. Hunderennsport) bei Tieren, die älter als 6 Monate sind, aufgehoben. - Transponder dürfen nur von qualifizierten Personen implantiert werden. Wenn Mitgliedstaaten gestatten, dass es auch Nicht-Tierärzte dürfen, müssen Mindestqualifikationen festgelegt werden. Wir bitten um Beachtung dieser Vorschriften. Mit freundlichen Grüßen |
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