12.12.2019 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Beachtung der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen zum Vertrieb von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln, die Cannabidiol enthalten (s.u.). Mit freundlichen Grüßen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 28.11.2019 CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht vertrieben werden |
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