31.01.2017 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 1. Januar 2017 ist das im letzten Oktober vom Bundestag beschlossene Gesetz zur "Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben" in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, flexibles Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und darüber hinaus zu fördern. Es hat auch Auswirkungen auf im Versorgungswerk versicherte Tierärztinnen und Tierärzte. Hier finden Sie weitere Informationen. Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an uns, wir beantworten Ihre Fragen gern. Mit freundlichen Grüßen |
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