19.03.2013
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Entgeltvereinbarung mit der Tierseuchenkasse endete am 31.12.2012. Die Abrechnung der Gebühren in der Tierseuchenbekämpfung erfolgt seit 01.01.2013 nach der GOT. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie nicht mehr an den einfachen Satz der GOT gebunden sind und bei Erschwernis durchaus höher liquidieren können.
Der Ausschuss für Ökonomie und Gebühren der LTK Hessen erstellte ein Berechnungsbeispiel für die Leistung "AK Blutprobenentnahme" nach dem Einfachsatz der GOT. Diese Beispielrechnung soll den praktisch tätigen Kollegen/innen und den Veterinärämtern als Hilfestellung dienen.
Im Hinblick auf GOT-Unterschreitungen, falsche Abrechnungen oder bei fraglichen GOT-Positionen bietet der Ausschuss für Ökonomie und Gebühren Hilfestellung an. Bitte wenden Sie sich an uns, wir sind gern behilflich:
Telefon: 06127 90750
Mit freundlichen Grüßen |
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