14.04.2021 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit, dass mit In-Kraft-Treten des EU-Tiergesundheitsrechtsakts und den damit verbundenen Rechtsvorgaben ab dem 21. April 2021 Änderungen wirksam werden, welche die Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen bez. Blauzungenkrankheit betreffen. Hier finden Sie weitere Informationen. Mit freundlichen Grüßen |
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