05.12.2018
Arbeitsschutz in der eigenen Tierarztpraxis/klinik gem. Unfallverhütungsvorschrift
am Samstag, 02.02.2019
Die Landestierärztekammer Hessen bietet auch im Jahr 2019 für Inhaber einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer), die einen oder mehrere Angestellte beschäftigen, Schulungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der eigenen Praxis an.
Die alternative, bedarfsorientierte, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (sogenanntes Unternehmermodell) stellt eine Möglichkeit dar, den Anforderungen der Berufsgenossenschaft und dem § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV, Vorschrift 2, gerecht zu werden und erspart die Bestellung entsprechender Fachkräfte (Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte). Das Erlangen dieser Qualifikation setzt den Besuch einer 5-stündigen Schulung voraus und muss alle 5 Jahre aktualisiert werden. Eine Arbeitsmedizinische Vorsorge (nach ArbMedVV) entfällt dadurch nicht, erforderliche mögliche Anlässe werden im Kurs erläutert.
Da die erste, von der LTK-Hessen durchgeführte, Veranstaltung im Jahr 2011 stattfand, betrifft dieses Schulungsangebot insbesondere auch diejenigen, die ihre Qualifikation erneuern müssen.
Ort: Fleming's Express Hotel, Poststr. 8, 60329 Frankfurt
Teilnahmegebühr: 110 Euro.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich online an über unsere Homepage:
www.ltk-hessen.de
Ihr Kontakt bei Fragen:
Bettina Brömser, Tel.: (06 12 7) 90 75 11, bettina.broemser@ltk-hessen.de
ATF-Anerkennung: 5 Stunden
Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen