Pressemitteilung der Bundestierärzterkammer vom 11.08.2020

Impfung gegen Ebergeruch muss auch in ökologischer Landwirtschaft möglich sein!

Bundestierärztekammer schließt sich den FVE-Forderungen vollumfänglich an

Ausgerechnet in der Biobranche soll es ein Aus für die tierschonendste Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration geben: Die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) hat beschlossen, die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) nicht mehr zu akzeptieren. Sie folgt damit einer (Fehl-)Einschätzung der EU-Kommission.

Ein fatales Signal an Handel, Verarbeiter, Verbraucher und die konventionelle Schweinehaltung: "Die Impfung ist die tierschutzfachlich beste Methode zur Vermeidung von Ebergeruch", betont Dr. Uwe Tiedemann, was der BTK-Präsident auch in einem Schreiben an die Agrarminister der Länder und die LÖK deutlich gemacht hat.

Die Unvereinbarkeit der Immunokastration mit dem biologischen Landbau wird insbesondere damit begründet, dass diese Methode den Hormonhaushalt eines Tieres verändere.

Dabei bleibt aus fachlicher Sicht jedoch unbeachtet, dass die im ökologischen Landbau erlaubte chirurgische Entfernung der Hoden in ähnlicher Weise die Produktion der Fortpflanzungshormone des Schweins beeinträchtigt, um dem Ebergeruch vorzubeugen.

Inzwischen hat auch der europäische Tierärzteverband (Federation of Veterinarians of Europe – FVE), der etwa 300.000 Tierärztinnen und Tierärzte in 40 europäischen Ländern vertritt, ein Statement abgegeben und die EU-Kommission aufgefordert, ihre Meinung zu überdenken: "Die FVE ist der festen Überzeugung, dass die Immunokastration von Ferkeln zu den Bedingungen der ökologischen Landwirtschaft und ihren Zielen passt", führt der Verband aus.

Die FVE fordert den Ständigen Ausschuss für biologischen Landbau der EU-Kommission auf, seine Meinung zu überdenken und anzuerkennen, dass die Impfung mit den Prinzipien der ökologischen Schweinehaltung übereinstimmt. Die biologische Landwirtschaft werde von vielen Verbrauchern als die nachhaltigste und tierfreundlichste Produktionsmethode angesehen. Um diesem Ruf gerecht zu werden, müsse innerhalb der ökologischen Produktion die Impfung als Alternative zur chirurgischen Kastration zugelassen werden.

Die BTK schließt sich den Forderungen der FVE vollumfänglich an. Es darf nicht sein, dass aufgrund einer fachlich falschen Meinung aus der EU-Kommission ausgerechnet der Biobranche die Impfung als Alternative zur blutigen Kastration verwehrt wird. Die BTK fordert die Entscheidungsträger auf, ökologisch wirtschaftende Betriebe nicht dazu zu zwingen, zur Vermeidung von Ebergeruch Methoden einzusetzen, die aus Tierschutz- und Umweltschutzgründen weniger geeignet sind, wie die Isoflurannarkose.

Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de