01.07.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der unten stehenden Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Einbindung praktizierender Tierärzte in das ASP-Statusverfahren

Für Schweine haltende Betriebe in Hessen besteht ab sofort die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme am "ASP-Statusverfahren". Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Verfahren können Betriebe einen Status nach dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU Art. 3 Nummer 3 erhalten. Dieser Status ist Voraussetzung dafür, dass bei einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen, Hausschweine unter erleichterten Bedingungen aus diesen Betrieben verbracht werden können, wenn die Betriebe in einer ASP-Restriktionszone zu liegen kommen.

Interessierte Betriebe können sich mit dem ausgefüllten Anmeldeformular, das über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) heruntergeladen werden kann (https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/20200616_statusbetriebe-anmeldeformular.pdf),  für die Teilnahme am Verfahren bei dem für sie zuständigen Veterinäramt anmelden.

Bedingungen des Verfahrens sind fortlaufende, zweimal jährliche Betriebskontrollen durch die zuständige Veterinärbehörde, bei denen die Biosicherheitsvorkehrungen gegen die ASP und die Einhaltung der Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung kontrolliert werden. Außerdem wird der Gesundheitsstatus des Bestandes hinsichtlich ASP untersucht. Zusätzlich müssen dauerhaft die ersten beiden, über 60 Tage alten pro Kalenderwoche und Produktionseinheit verendeten Schweine auf das Virus der ASP untersucht werden.

In Hessen sollen bei den verendeten Schweinen bevorzugt Tupferproben entnommen werden. Diese müssen zur Untersuchung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) gesandt werden. Tupferproben können bis zu max. einer Woche gekühlt gelagert werden und müssen mindestens wochenweise zur Untersuchung eingesandt werden. Für die Einsendung ist ein HIT-Untersuchungsantrag zu verwenden, in dem als Untersuchungsgrund "Früherkennungsprogramm" und im Freitextfeld "Freiwilliger ASP-Status" angegeben werden muss. Die Beprobungen im Rahmen des "ASP-Statusverfahrens" dürfen ausnahmsweise auf dem landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt werden. Eine Anleitung ist auf der Homepage des HMUKLV hinterlegt (https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/2020_laves-ni_methodenderprobenahme.pdf).

Die Probenentnahme ist durch den Tierhalter unverzüglich zu veranlassen und kann auch von amtlich ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann bei der für den Haltungsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde formlos beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beauftragung für die Probenentnahme durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular des Tierhalters/der Tierhalterin zugestimmt wurde und der Veterinärbehörde mit dem Antrag auf Ermächtigung eine Bestätigung nach § 7 Schweinehaltungshygiene-Verordnung vorgelegt wird.

Das Tupfermaterial für die Probenentnahme kann über die zuständige Veterinärbehörde vom LHL bezogen werden.

Die Teilnahme am Verfahren ist für die Schweine haltenden Betreibe freiwillig. Alle Kosten, die im Rahmen des Verfahrens anfallen, sind vom Tierhalter/der Tierhalterin zu tragen, da die erleichterten Handelsbedingungen ausschließlich den teilnehmenden Betrieben zu Gute kommen.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgendem Link:

https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/afrikanische-schweinepest


Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat V 4 Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 815 1451
Fax: 0611/3 27 18 14 99
Internet: www.umwelt.hessen.de

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