26.05.2020

Anspruch auf Kindernotbetreuung


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in den vergangenen Wochen erreichte uns immer wieder die Forderung, dass die Tierärztinnen und Tierärzte Hessens als "systemrelevant" eingestuft werden sollen.

Dr. Ingo Stammberger, Präsident der LTK Hessen, hatte dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, dem zuständigen hessischen Gesundheitsminister Kai Klose und der hessischen Umweltministerin Priska Hinz mehrfach nachdrücklich die Bedeutung der Aufgaben von Tierärztinnen und Tierärzten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierseuchenbekämpfung und Schutz von Mensch und Tier dargelegt und sie eindringlich gebeten, sich für die Einstufung von Tierärztinnen und Tierärzten, TFA und Tierpflegern als systemrelevant einzusetzen.

Zwar hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schon im März ihre Einschätzung mitgeteilt, dass sowohl die im Nutztierbereich als auch für die Grund- und Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, TFA und Tierpfleger als systemrelevant einzustufen sind. Zuständig sind allerdings die Bundesländer und nicht der Bund. Entsprechend föderalistisch unterschiedlich wird das dann auch in den einzelnen Bundesländern gehandhabt.

Am 25. Mai bekamen wir nun eine - nur teilweise - befriedigende Antwort aus dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgestimmt ist (das vollständige Schreiben finden Sie auf unserer Homepage):

Für Tierärztinnen und Tierärzte sowie tiermedizinische Fachangestellte besteht dann auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Ziffer 13 der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ein Anspruch auf Kindernotbetreuung, wenn sie im Sektor Ernährung nach § 4 der BSI-KritisV tätig sind und die sonstigen Voraussetzungen der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorliegen.

Was bedeutet das konkret? Die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln ist eine kritische Dienstleistung. Tierärztinnen und Tierärzte im Nutztierbereich, in der Lebensmittelproduktion und -überwachung haben einen Anspruch auf Kindernotbetreuung. Entsprechende Bestätigungen stellt die LTK Hessen auf formlose schriftliche Anforderung (E-Mail an info@ltk-hessen.de - nicht telefonisch) aus. Für entsprechende Bescheinigungen für TFA ist der Arbeitgeber zuständig. Ein Muster finden Sie auf unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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