28.04.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Weiterbildung:

Seit Oktober 2019 ist die neue, aktualisierte Weiterbildungsordnung der Landestierärztekammer Hessen in Kraft. Bitte beachten Sie, dass nach § 6 (5) die Weiterbildung grundsätzlich vor Beginn der LTK Hessen schriftlich anzuzeigen ist.

Es kann grundsätzlich nur eine Weiterbildung angezeigt werden. Die Anzeige muss folgende Angaben umfassen:

- Weiterbildungsgebiet, -teilgebiet oder -bereich
- Weiterbildungsstätte
- Name des Weiterbildungsermächtigten
- Datum des Beginns der Weiterbildung
- zeitlicher Umfang der Weiterbildung (ganztägig oder in Teilzeit)
- Unterschriften des sich Weiterbildenden und des Weiterbildungsermächtigten.

Ein Muster einer Weiterbildungsvereinbarung finden Sie auf der Homepage der LTK Hessen unter:

https://www.ltk-hessen.de/fileadmin/www_ltk_hessen_de/WB_0919/Weiterbildungsvereinbarung_10-19.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de