08.04.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat zwei aktuelle Stellungnahmen veröffentlicht:

Stellungnahme zur Anwendung bestandsspezifischer Impfstoffe (07.04.2020)
Darin werden zunächst allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen, zur Auftragserteilung, zur Anwendung sowie zur Anwendungskontrolle bestandsspezifischer Impfstoffe gegeben. Dem folgen tierartspezifische Hinweise für die Anwendung bestandsspezifischer Impfstoffe bei Geflügel, Fischen, Schweinen sowie Wiederkäuern.

Stellungnahme zur Impfung im Rahmen von BHV-1-Ausbrüchen (26.03.2020)
Deutschland ist gemäß der Richtlinie EU 64/432 anerkannt frei von Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV-1). Deshalb ist die prophylaktische Impfung gegen BHV-1 im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich verboten. Im Ausbruchsfall kann die zuständige Behörde Notimpfungen anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Aus Sicht der StIKo Vet sollte dies nur nach sorgfältiger Abwägung der gegebenen Umstände erfolgen. Geimpfte Tiere sollten nur für eine begrenzte Zeit und unter hohen Biosicherheitsstandards in den Beständen gehalten werden. Anhand von Beispielszenarien wird diskutiert, in welchem Fall der Einsatz der Notimpfung aus Sicht der StIKo Vet sinnvoll sein kann.

Beide Dokumente finden Sie auf der Homepage der StIKo Vet unter www.stiko-vet.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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