12.12.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen zum Vertrieb von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln, die Cannabidiol enthalten (s.u.). 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 28.11.2019

CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht vertrieben werden

Die 4. Kammer hat in diesen Tagen einen Antrag eines im Vogelsbergkreis ansässigen Unternehmens abgelehnt, das sich gegen Anordnungen des Landrates gewandt hatte, mit dem das Unternehmen zum sofortigen Rückruf von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln aufgefordert wurde, die den Inhaltsstoff CBD oder mit Hanf-Extrakt angereichertes Hanföl mit erhöhtem THC-Gehalt enthielten. Gleichzeitig wurde das weitere Inverkehrbringen derartiger Produkte untersagt.

Vollständige Pressemitteilung

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