Tierarztmangel, Notdienst und die GOT

06.08.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Tierarztmangel in der Nutztierpraxis, über dieses Thema wurde in den letzten Wochen in den Medien berichtet, mehr oder weniger fundiert, und es hat nun auch den hessischen Landtag mit einer kleinen Anfrage erreicht.

In Hessen gibt es derzeit 148 Nutztierpraktiker. Ob diese Zahlen einen "gefühlten" Mangel widerspiegeln, wissen wir nicht. Im Gegensatz zum Kassenärztlichen Bereich der Humanmedizin gibt es bei praktizierenden Tierärzten keine Bewertung der Versorgungslage durch Ermittlung des Versorgungsgrades einer Region und auch keine Bedarfsplanung. Eine Nachfrage bei den Studienabgängern anlässlich der alljährlichen Approbationsfeier der tierärztlichen Fakultät in Gießen lässt jedoch hoffen, dass es nach wie vor ein Interesse an der Nutztierpraxis gibt. Und das bei einem Frauenanteil von etwa 85%, wird die Feminisierung unseres Berufsstandes von manchen (männlichen) Kollegen und daher auch in manchen Medien doch als Grund des Mangels an Nutztierpraktikern angeführt.

Eine Ansicht, die ich nicht teile! Hessens einzige privat geführte Rinderklinik wird gemeinschaftlich von einer Tierärztin und einem Tierarzt geleitet, unterstützt von männlichen und weiblichen Kollegen. Das Geschlecht sagt nichts aus, ob ein Tierarzt oder eine Tierärztin in unserem Beruf besser oder schlechter ist. Richtig ist allerdings, dass die Arbeitszeiten in der Praxis wenig familienfreundlich sind, insbesondere wenn man an den Notdienst denkt. Hier gilt es neue, wirtschaftlich tragfähige Praxismodelle zu entwickeln. Als Landestierärztekammer wollen wir etwaige berufsrechtliche Hindernisse beseitigen.

Stichwort Notdienst, dieses Thema beschäftigt uns ja auch schon seit geraumer Zeit. Erfreulich fiel eine anlassbezogene Umfrage in zwei Landkreisen in Mittelhessen aus. Es gibt viele Kolleginnen und Kollegen, die ihren Notdienst kollegial und geräuschlos organisieren. Und dieser Notdienst, wie ich in der Vergangenheit immer wieder betonte, muss auch angemessen abgerechnet und vergütet werden. Erfreulich auch hier, dass die Bemühungen der Bundestierärztekammer und anderer tierärztlicher Berufsverbände nunmehr zum Entwurf einer überarbeiteten GOT führten. Unsere Bundesregierung konnte überzeugt werden, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist, weil Tierärztliche Kliniken aus finanziellen Gründen bereits vielfach auf ihren Status als Tierärztliche Klinik verzichtet haben und dadurch eine adäquate flächendeckende tierärztliche Versorgung von Notfällen nicht mehr ohne weiteres gewährleistet ist. Daher soll mit einer eigenen Gebührenregelung die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. Für Leistungen, die nachts, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, ist künftig mindestens der zweifache Satz bis maximal der vierfache Satz der GOT zu berechnen. Zusätzlich steht dem Tierarzt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro zu. Auch das Wegegeld, das in der Regel bei der Behandlung von Nutztieren anfällt, soll angepasst werden. Bleibt zu hoffen, dass diese Änderungen der GOT kurzfristig beschlossen und nicht noch verwässert werden. Unsere hessische Landesregierung werde ich jedenfalls auffordern, diese Initiative auf Bundesratsebene zu unterstützen.

In der Hoffnung, dass Sie nach wie vor Freude an Ihrem Beruf haben, verbleibe ich als Ihr

Dr. Ingo Stammberger
Präsident der Landestierärztekammer Hessen

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