16.05.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum Thema "Tierseuchenbekämpfung/Blauzungenkrankheit" finden Sie hier folgende Dokumente:

Tierhaltererklärung Kälber, Grundimmunisierung vor Belegung

Tierhaltererklärung Kälber, Grundimmunisierung während Trächtigkeit

Hier sind auch noch einmal die aktualisierten Verbringungsregelungen.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet darum zu beachten, dass im Falle von Kälbern von Muttertieren, die vor der Belegung geimpft wurden, der Abstand der zweiten Impfung der Grundimmunisierung bis zur Geburt des Kalbes mindestens 300 Tage betragen muss. Entsprechend einer Stellungnahme des FLI setzen sich die 300 Tage aus einer durchschnittlichen Trächtigkeitsdauer von 285 Tagen plus 14 Tage Sicherheitsfrist der zweiten Impfung der Grundimmunisierung vor dem Belegen und 1 Tag Puffer zusammen. Die 14 Tage Sicherheitsfrist bilden zusammen mit den ersten 14 Tagen der Trächtigkeit, in denen davon ausgegangen wird, dass eine Infektion des Fetus noch nicht erfolgen kann, den 4 Wochen-Zeitraum, in dem bei einem natürlich infizierten Rind eine Virämie auftreten kann.

Im Falle von Kälbern von Muttertieren, die während der Belegung geimpft wurden, muss berücksichtigt werden, dass die zweite Impfung der Grundimmunisierung spätestens 28 Tage vor der Geburt erfolgt sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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