23.01.2019 Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22.01.2019 Blauzungenkrankheit: Weitere Ausweitung des hessischen RestriktionsgebietsMittlerweile über die Hälfte der Fläche Hessens betroffen Mit dem jüngsten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist die Seuche wieder ein Stück näher an hessisches Landesgebiet herangerückt. Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km umfasst nun mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes. Nahezu vollständig im Sperrgebiet liegen nun die Kreise in Süd- und Mittelhessen. Die einzige Ausnahme bilden wenige Gemeinden im nordöstlichen Vogelsbergkreis, die noch nicht dem Sperrgebiet angehören. In Nordhessen sind einzelne Gemeinden in den südlichen bzw. westlichen Regionen der Landkreise Waldeck-Frankenberg, Fulda und des Schwalm-Eder-Kreises von Sperrmaßnahmen betroffen. |
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