12.12.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten um Beachtung der unten stehenden Information der Hessischen Tierseuchenkasse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen



Neue Antragsformulare für die Inanspruchnahme der Tiergesundheitsdienste der Hessischen Tierseuchenkasse ab 2019

Ab 01.01.2019 gibt es für die Inanspruchnahme des Tiergesundheitsdienstes neue Antragsformulare. Ein Antrag gilt sodann für das laufende Kalenderjahr und muss bei noch nicht abgeschlossener Maßnahme im folgenden Kalenderjahr neu gestellt werden.

Die Antragsformulare stehen ab Januar 2019 auf der Internetseite der Hessischen Tierseuchenkasse www.hessischetierseuchenkasse.de zum Abruf bereit.

Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de