23.11.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hier finden Sie Informationen über aktuelle Diskussionen im Bundestag.

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Ihre LTK Hessen


Anhörung zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages führt am Montag, den 26.11.2018, eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) durch.

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Einführung einer Tiergesundheitsdatenbank

Die Bundesregierung steht der Einführung einer Tiergesundheitsdatenbank, wie sie die Bundestierärztekammer (BTK) vorschlägt, positiv gegenüber. Jedoch müsse vorher geklärt werden, welchem Ziel die Datenbank dienen soll und welche Daten eingespeist werden sollen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu mehr Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung (19/5277) hervor. Weiter heißt es dazu, dass auch datenschutzrechtliche Fragen zu beachten seien. Der Bund und die Bundesländer hätten bereits Fragen zu dem Thema erörtert, jedoch ohne konkrete Ergebnisse. Wenn klar sei, welche Daten erhoben und erfasst werden sollen, könnte der Bund eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.


Tierschutzstandards im Handel

Der Handel soll auch künftig von Lieferanten Umwelt- und Tierschutzstandards verlangen dürfen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Dazu legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (19/5891) vor, der auf Grundlage einer Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Mitwirkung bei Rechtsetzungsakten in der EU fordert, in den Verhandlungen im Europäischen Rat eine entsprechende Forderung des Europäischen Parlaments abzulehnen. Danach sei vorgesehen, dass dem Lebensmitteleinzelhandel verboten werden soll, Lieferanten Vorgaben zu Umweltschutz- und Tierschutznormen zu machen, die strenger als die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind.


Besserer Tierschutz an Schlachthöfen

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen fordern eine deutliche Verbessrung des Tierschutzes bei der Schlachtung auf Schlachthöfen. Dazu legt die Fraktion einen Antrag (19/5890) vor, der die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei Tierschutzkontrollen einheitlich in ganz Deutschland festschreiben soll. Des Weiteren sollen der Bund und die Länder gemeinsam Kontrollstandards und Kontrollintervalle vereinheitlichen. Darüber hinaus wird die Einführung eines Rotationsverfahrens für das amtliche Tierschutzüberwachungspersonal verlangt. Unregelmäßigkeiten sollen zudem auch an andere Landesveterinärämter gemeldet werden. Im Bereich der Schlachtung soll die Akkordarbeit bei tierschutzrelevanten Arbeitsschritten wie dem Treiben, Betäuben und Töten beendet werden. Dazu sollen auch Vorgaben zur Bandgeschwindigkeit gemacht und Regelungen für eine geeignete und zulässige Videoüberwachung von Zutrieb, Betäubung und Tötung der Tiere unter Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten erarbeitet werden.

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Landestierärztekammer Hessen
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