12.12.2017 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 07.12.2017 eine Grundsatzentscheidung – Az: B 5 RE 10/16 R – für Tierärztinnen und Tierärzte zum Befreiungsrecht von der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen. Weiterhin hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts die Ansicht der Deutschen Rentenversicherung Bund verworfen, befreiungsfähig seien nur solche Tätigkeiten, für die die tierärztliche Approbation zwingende Voraussetzung sei. Befreiungsfähig können also auch solche Tätigkeiten sein, die nicht ausschließlich von Tierärzten ausgeübt werden dürfen. Auch hier sind vor allem in der Industrie tätige Kollegen/innen betroffen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen |
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