31.07.2017

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die neue GOT wurde am 26. Juli im Bundesgesetzblatt Nr. 51 (BGBl. I S. 2696) veröffentlicht und trat am 27. Juli in Kraft.

- Dritte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat für Sie vorbereitet:

- Informationen für Tierarztpraxen

- Informationen für Patientenbesitzer (ohne Infos zu den Katzenkastrationen)

- Informationen für Tierschutzvereine

Die Firma Albrecht wird wieder eine Broschüre drucken und plant die Broschüre auch selbst an die praktizierenden Tierärzte zu verschicken. Die BTK wird sie – wie bisher – mit Erläuterungen für Tierhalter im Internet veröffentlichen. Im Deutschen Tierärzteblatt vom August wird ein Kommentar zur Neuregelung veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de