02.06.2017

Pressemitteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

TFA: Zehn Prozent mehr für Berufsanfänger

Gehaltssteigerungen treten in zwei Stufen – rückwirkend zum 1. April 2017 und zum 1. September 2018 – in Kraft

Mit dem Ablauf der Erklärungsfrist am 31.05.2017 tritt der neue Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft. Die Tarifparteien – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – hatten sich bereits am 4. April in Frankfurt/M. geeinigt, aber bis zum 31. Mai Stillschweigen vereinbart.

Nach Abstimmung in den großen Tarifkommissionen wurden die Ergebnisse nun bestätigt: In den einzelnen Berufsjahrgruppen gibt es differenzierte Steigerungen, die jeweils in zwei Stufen – zum 1. April 2017 und zum 1. September 2018 – wirksam werden.

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