24.04.2017

Arbeitsschutz in der eigenen Tierarztpraxis/klinik gem. Unfallverhütungsvorschrift

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Landestierärztekammer Hessen führt wieder Schulungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der eigenen Praxis, für Inhaber einer Tierarztpraxis oder -klinik (Unternehmer), die einen oder mehrere Angestellte beschäftigen, durch.

Das Erlangen dieser Qualifikation setzt den Besuch einer 5-stündigen Schulung voraus und muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Da die erste, von der LTK-Hessen durchgeführte, Veranstaltung im Jahr 2011 stattfand, betrifft dieses Schulungsangebot insbesondere auch diejenigen, die ihre Befähigung erneuern müssen.

Für die Schulung am Samstag, dem 20.05.2017 im InterCityHotel in Frankfurt, von 12.00 bis 17.30 Uhr, sind noch Plätze f r e i.

Anmeldung online:https://www.ltk-hessen.de/index.php?id=1980&kurs_id=12
Teilnahmegebühr: 110 Euro.
Information: Landestierärztekammer Hessen, Tel.: 06127-907511, jutta.koennecke@ltk-hessen.de
ATF-Anerkennung: 5 Stunden

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
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