02.06.2015

Stellungnahme der Bundestierärztekammer vom 29.05.2015

Stellungnahme zur Versorgung von Bullenkälbern der Milchviehrassen

Wer Tiere hält oder betreut, muss ihr Leben und Wohlbefinden schützen. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Pflege und Versorgung, die im Falle einer Erkrankung die tierärztliche Behandlung einschließt.

Das gilt auch für landwirtschaftliche Nutztiere. Getötet werden dürfen Nutztiere nur, wenn sie zur menschlichen Ernährung geschlachtet, im Tierseuchenkrisenfall getötet oder zur Beendigung nicht behebbarer Leiden eingeschläfert werden.

Leider häufen sich in letzter Zeit Hinweise, dass im Einzelfall die männlichen Kälber milchbetonter Rassen gezielt vernachlässigt oder sogar absichtlich getötet werden.

Um eine kontinuierliche Milchproduktion zu sichern, sollte die Kuh möglichst jedes Jahr ein Kalb zur Welt bringen. Wie alle weiblichen Säugetiere können Kühe nur Milch geben, wenn sie geboren haben. Wie ebenfalls bei den meisten Säugetieren, ist etwa die Hälfte der Nachkommen weiblich, die andere männlich. Weibliche Kälber werden im Regelfall zu Milchkühen aufgezogen. Männliche Kälber werden üblicherweise gemästet und ihr Fleisch als Rindfleisch vermarktet. Bullenkälber der besonders auf Milchleistung gezüchteten Rassen sind für die Mast wenig geeignet, was ihren ökonomischen Wert mindert. Wenn der Marktwert dieser Kälber zu sehr fällt, führt das offenbar dazu, dass einzelne Landwirte die Versorgung der männlichen Kälber vernachlässigen oder sie im Extremfall sogar aktiv töten.

Die Bundestierärztekammer weist darauf hin, dass sowohl die systematische Vernachlässigung als auch das Töten ohne vernünftigen Grund – und wirtschaftliche Ineffizienz ist kein vernünftiger Grund - nicht nur unmoralisch ist, sondern auch einen Straftatbestand darstellt.

Stellungnahme als pdf-Datei

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