27.04.2015

Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 24.04.2015

Forschung zum Schutz der Versuchstiere ausbauen

BfR empfiehlt anlässlich des Internationalen Tag des Versuchstiers die Weiterentwicklung des 3R-Prinzips

In der Europäischen Union werden jährlich circa 12 Millionen Tiere für wissenschaftliche Experimente eingesetzt, allein fast 3 Millionen davon in Deutschland. Die Novelle des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass Tiere beim Einsatz für wissenschaftliche Zwecke besser geschützt werden. Zu den besonderen Zielen der neuen Gesetzgebung gehört die konsequente Umsetzung des 3R-Prinzips, d.h. die Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden (Replacement), Verringerung der Anzahl der Versuchstiere auf das Minimum (Reduction) und Verminderung des Leidens der Versuchstiere (Refinement). Die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelte "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET) wurde vor über 25 Jahren mit dem Ziel gegründet, den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Alternativmethoden zu entwickeln. "Diese wichtige Arbeit der ZEBET und ihre Kompetenz sollte weiter ausgebaut werden", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Die Forschung zu Alternativmethoden zum Tierversuch muss nach wie vor verstärkt werden. Weitere wichtige Aufgaben sind die Beratung von Genehmigungsbehörden und Wissenschaftlern sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Europäischen Union und anderer Staaten", fügt Hensel hinzu. Ohne internationale Validierung und Anerkennung neuer tierversuchsfreier Testmethoden können, insbesondere bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Arzneimitteln, Chemikalien und Produkten, keine Fortschritte beim Schutz von Versuchstieren erzielt werden.

Am 13. Juli 2013 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt auf nationaler Ebene die Ziele der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere um. Zu den Zielen gehören die Umsetzung des 3R-Prinzips und die Förderung der Entwicklung von Alternativmethoden. Seit 1990 fördert die ZEBET am BfR in Deutschland Forschungsprojekte und forscht selbst zur Entwicklung und Validierung tierversuchsfreier Alternativmethoden. Einige dieser neuen Methoden sind bereits international anerkannt und in den Richtlinien der EU und der OECD als offizielle Prüfmethoden verankert. Die ZEBET hat sich besonders mit Alternativmethoden zur Verträglichkeitsprüfung von Kosmetika an Haut und Auge beschäftigt.  Dafür kann heute anstelle von Kaninchen rekonstruierte menschliche Haut eingesetzt werden. Darüber hinaus entwickeln Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der ZEBET Alternativmethoden zur Vorhersage entwicklungstoxischer Eigenschaften: Mit Hilfe embryonaler Stammzellen prüfen sie, ob Chemikalien und Arzneimittel bei einer Anwendung in der Schwangerschaft Embryonen schädigen können.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes dem BfR den gesetzlichen Auftrag erteilt, allgemein verständliche, nichttechnische Projektzusammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland anonym zu veröffentlichen. Die Datenbank AnimalTestInfo stellt der Öffentlichkeit die allgemein verständlichen Projektzusammenfassungen zur Verfügung. Hier sind alle Vorhaben, deren Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden, enthalten. Die neue Datenbank liefert dem BfR wichtige Informationen über zukünftige Forschungsschwerpunkte für das Gebiet der Alternativmethoden, denn grundsätzlich bleibt es das Ziel, Tierversuche soweit wie möglich zu ersetzen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Klicken Sie hier um Ihr E-Mail-Infobrief Abonnement zu ändern oder abzubestellen.

Landestierärztekammer Hessen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

Kontakt:

Telefon: 06127 9075-0
Telefax: 06127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet: www.ltk-hessen.de