05.06.2014

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Mai des vergangenen Jahres haben wir eine E-Mail Umfrage durchgeführt, ob die Kammerangehörigen an der Einführung eines Fortbildungszertifikats interessiert sind, das Tierärztinnen und Tierärzte erhalten, die ein Vielfaches der geforderten Fortbildung nachweisen.

Die Mehrheit der Teilnehmer an der Umfrage hatte sich für die Einführung eines Fortbildungszertifikats ausgesprochen. Daraufhin hat der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung der LTK Hessen einen Entwurf für eine entsprechende Richtlinie mit Kriterien und Regeln erstellt, nach denen das Zertifikat erworben werden kann. Die Delegierten der LTK Hessen haben den Entwurf dann diskutiert und beschlossen.

Inzwischen wurde die "Richtlinie zur Erlangung eines Fortbildungszertifiakts" im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht (S. 873 - 874) und tritt am 1. Juli in Kraft. Sie finden Sie auch online unter:

Richtlinie zur Erlangung eines Fortbildungszertifikats der LTK Hessen

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin
sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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