06.12.2013

Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 05.12.2013

Anwendung von antibiotisch wirksamem Stoff in der Diskussion

Tierärzte gehen verantwortungsvoll mit Monensin um

Die Bundestierärztekammer setzt sich seit vielen Jahren für einen sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln ein. Da diese Antibiotika medizinisch wertvoll und unverzichtbar sind, ist ihr Einsatz gesetzlich auf die Behandlung von kranken Tieren beschränkt. Die Tierärzteschaft hat dazu in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten (ArgeVet) bereits im Jahr 2000 Leitlinien entwickelt, die vorgeben, wie Antibiotika bei Tieren sorgsam ausgewählt und verantwortungsvoll angewendet werden sollen.

In diesem Jahr wurde nun ein Arzneimittel zugelassen, das die Gemüter der Tierärzte erhitzt, weil es das antibiotisch wirksame Monensin enthält: Monensin wurde bis zum Jahre 2006 zur Leistungssteigerung von Mastrindern eingesetzt. Solche sogenannten Leistungsförderer, die der Landwirt ohne tierärztliche Kontrolle über das Futter einsetzen durfte, hat die Bundestierärztekammer schon in den 80er Jahren erfolgreich bekämpft, weil bei vielen Stoffen die Gefahr von Resistenzbildungen bestand. Inzwischen sind sie glücklicherweise europaweit verboten.

Das neue Arzneimittel darf nur bei Milchkühen eingesetzt werden und wurde von der zuständigen Behörde zugelassen, um einer Stoffwechselerkrankung, der Ketose, entgegenwirken. Es kann für betroffene Tiere eine Hilfe sein. Rückstände in Fleisch oder Milch hinterlässt das Mittel nicht, auch Resistenzbildungen sind aufgrund der Wirkungsart nicht zu befürchten.

"Wir finden es trotzdem wichtig, die praktizierenden Tierärzte dazu aufzufordern, Monensin nur bei gefährdeten Einzeltieren einzusetzen. Ein ausufernder Einsatz läuft der gesellschaftlichen Forderung nach einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes und unserem eigenen Anspruch zuwider, verantwortungsvoll mit Antibiotika umzugehen und die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern", erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Tierärzte sollten darüber hinaus durch intensive Beratung, insbesondere zur Fütterung, darauf hinwirken, dass sich in einem Bestand eine Stoffwechselerkrankung wie die Ketose möglichst gar nicht erst entwickeln kann.

Die vollständige Stellungnahme zum Thema ist zu finden unter
http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_stellungnahmen.php?X=Arzneimittel-%20und%20Futtermittelrecht&Y=2

Die Antibiotikaleitlinien sind zugänglich unter
http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_abll.php?Year=2013.

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