18.11.2013

Keine Rahmenvereinbarung für den Tierseuchenkrisenfall in Hessen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Rahmenvereinbarung für den Tierseuchenkrisenfall endete am 31.12.2012. Erst am 12.7.2013 kam ein Termin zustande mit Vertretern der kreisfreien Städte, vertreten durch den Hessischen Städtetag, der Landkreise, vertreten durch den Hessischen Landkreistag, des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Landestierärztekammer Hessen, um für den Tierseuchenkrisenfall eine neue Rahmenvereinbarung zu verhandeln. Im Vorfeld hatte die LTK Hessen bei ihren Groß- und Gemischtpraktikern die Einsatzbereitschaft im Tierseuchenkrisenfall  abgefragt. Ca. 90 Tierärztinnen und Tierärzte sagten ihre Unterstützung zu, zum Teil hessenweit.

Bei der Verhandlung ging es um eine konkrete Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung für die Kolleginnen und Kollegen, um die Aushandlung eines Tagessatzes anstelle einer  leistungsbezogenen Einzelabrechnung nach GOT, um die Entgelthöhe für die Entschädigung notwendiger Karenzzeiten nach Einsätzen, aber auch um Dinge wie die Bereitstellung von Schutzkleidung, PKW und Handy sowie um versicherungsrechtliche Aspekte zum Unfallschutz. Leider blieben uns unsere Verhandlungspartner zu allen Punkten konkrete Antworten schuldig.

Eine Nachfrage der LTK Hessen zum Sachstand am 9.10.2013 blieb gänzlich unbeantwortet. Damit bleibt die GOT die gesetzliche Grundlage für die Entschädigung tierärztlicher Einsatzleistungen im Tierseuchenkrisenfall.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

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Landestierärztekammer Hessen
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sowie im Verhinderungsfall: Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Vizepräsidentin

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