04.10.2013

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich des heutigen Welttierschutztages appelliert die Bundestierärztekammer an die zukünftige Bundesregierung, sich im Rahmen der deutschen EU-Mitgliedschaft für konsequenteren Schutz von Tieren auf dem Transport stark zu machen. Insbesondere geht es dabei um eine Begrenzung der Transportzeit auf acht Stunden und um die konsequente Kontrolle der Transporte durch qualifiziertes tierärztliches Personal.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie weiter unten in dieser Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen


Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 2. Oktober 2013

Bundestierärztekammer fordert zum Welttierschutztag am 4. Oktober:
Mehr Schutz von Tieren auf dem Transport!

Wenn man in Deutschland von Tierschutz redet und Verbesserungen für die Tiere vor allem im Nutztierbereich erreichen will, kommt man an der Europapolitik nicht vorbei. Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober appelliert die Bundestierärztekammer an die zukünftige Bundesregierung, die Transporte von Schlachttieren nicht aus den Augen zu verlieren und auf eine Überarbeitung der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport hinzuwirken. Der Bericht der Europäischen Kommission über die Auswirkungen dieser Verordnung stellt fest, dass es weiterhin schwerwiegende Tierschutzprobleme beim Transport gibt, ohne dafür wirkliche Lösungen vorzuschlagen.

"Die derzeit geltende Verordnung ist lückenhaft und regelt nicht alle Probleme zufriedenstellend. So muss zum Beispiel endlich eine maximale Transportzeit für die Tiere festgeschrieben werden, wie es der Bundesrat bereits gefordert hat. Aus tierärztlicher Sicht sollte ein Tiertransport ausnahmslos auf acht Stunden begrenzt sein, zumindest darf es keine Transporte in Drittländer geben, die das europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport nicht unterzeichnet und ratifiziert haben", erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. "Als Fernziel sollte auf den Transport lebender Schlachttiere zugunsten von Fleischtransporten ganz verzichtet werden."

Weitere Kritikpunkte sind die oft mangelhafte Ausstattung der Transportfahrzeuge. Mantel: "In Deutschland haben einzelne Bundesländer wie z.B. Thüringen beim zweistöckigen Transport von Rindern mit der Forderung eines Freiraums von 30 Zentimetern über dem Widerrist des Tieres eine klare Regel aufgestellt. Das sollte auch in die EU-Verordnung aufgenommen werden". Das größte Manko sieht die Bundestierärztekammer jedoch in den unzureichenden Kontrollen der Tiertransporte. Das stellt auch der Bericht der Kommission fest. "Uns nützen die besten Verordnungen und schärfsten Vorgaben nichts, wenn die Umsetzung nicht kontrolliert wird. Dafür bedarf es aber dringend qualifizierten tierärztlichen Überwachungspersonals in den Veterinärämtern, doch das wird überall eingespart. Da darf man sich nicht wundern, dass die meisten Transportskandale von privaten Tierschutzorganisationen aufgedeckt werden", gibt Mantel zu bedenken.

Der 4. Oktober, der Tag des Heiligen Franziskus von Assisi, wird international als "Welttierschutztag" begangen. Das Datum geht auf den Tag der Heiligsprechung des Franz von Assisi am 4. Oktober 1228 zurück. Franz von Assisi begründete den Orden der Franziskaner und gilt als Schutzpatron der Tiere, denn er sah das Tier als lebendiges Geschöpf Gottes und als Bruder des Menschen an. 

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